Wenn Sie unseren Förderverein unterstützen möchten, freuen wir uns über eine Spende an:

Verein der Freunde und Förderer der Evangelischen Oberschule Gersdorf e.V.
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Gemäß § 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. B EStDV gilt für Spenden bis 200,00 € ein vereinfachter Spendennachweis. Es genügt, wenn Sie eine Kopie dieses Schreibens und den Zahlbeleg (Kontoauszug, ggf. Onlineausdruck mit Name und Kontonummer) steuerlich geltend machen.

Der Verein der Freunde und Förderer der Evangelischen Oberschule Gersdorf e. V., Hauptstraße 188 b, 09355 Gersdorf, ist wegen Förderung der Erziehung nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamtes Zwickau,
St.-Nr. 227/143/02462 vom 26.11.2021 für den letzten Veranlagungszeitraum 2018 bis 2020
nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und
nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Der Verein der Freunde und Förderer der Evangelischen Oberschule Gersdorf e.V. ist berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für Spenden auszustellen. Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung der Erziehung verwendet wird.